Artikel 13 StGG:
(1) Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Druck frei zu äußern und zu verbreiten, ist jedem Staatsbürger gewährleistet. Zensur findet nicht statt.
(1) Das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Druck frei zu äußern und zu verbreiten, ist jedem Staatsbürger gewährleistet. Zensur findet nicht statt.